Finanztransaktionssteuer

Dass die internationalen Finanzmärkte stärker reguliert werden müssen, ist als politische Forderung vielerorts zu hören. Allein die konkrete Umsetzung von Vorschlägen hierzu sucht man bisher weitestgehend vergeblich. Schon lange im Gespräch ist in diesem Zusammenhang vor allem das Instrument einer Finanztransaktionssteuer. Was sich hinter der Steuer verbirgt und ob sie bei Inkrafttreten auch Auswirkungen auf Privatanleger haben wird, können Sie im folgenden Artikel lesen.

Idee ist nicht neu

Die Finanztransaktionssteuer ist keine neue Erfindung. Vielmehr kam die Idee, internationale Finanztransaktionen mit einer Steuer zu versehen, schon vor vielen Jahrzehnten auf. So schlug der US-Wirtschaftsprofessor James Tobin die Steuer bereits im Jahr 1972 vor. Aus diesem Grund wurde die Steuer lange auch überwiegend als Tobin-Steuer bezeichnet.

Damals war die Idee dahinter, kurzfristige Spekulationen auf Währungsschwankungen einzudämmen. Heutzutage soll die Finanztransaktionssteuer aber noch weitgehender ausfallen. So sollen nicht nur Devisengeschäfte besteuert werden, sondern beispielsweise auch der Handel mit Aktien oder Derivaten. Herausgenommen werden wahrscheinlich Instrumente wie Anleihen von Staaten oder Unternehmen, um hierbei die Kapitalbeschaffung nicht zu erschweren. Eine Entscheidung, welche genaue Form der Finanztransaktionssteuer ausgewählt wird, ist aber aktuell noch nicht gefallen.

Aktuell gibt es mit Frankreich und Italien nur zwei Länder, die bisher eine Finanztransaktionssteuer eingeführt haben.

Was soll die Steuer bewirken?

Von der Erhebung einer Finanztransaktionssteuer verspricht man sich grob zwei Dinge. Erstens soll die Steuer die Spekulation an den Finanzmärkten verringern. Kurzfristige Käufe und Verkäufe, die heutzutage immer stärker rein elektronisch und somit blitzschnell erfolgen, sind durch die Steuer weniger renditeträchtig. Hierbei muss man sich eine wichtige Entwicklung der letzten Jahre vor Augen führen: Etwa zwei Drittel der Transaktionen an den Börsen in Europa wird bereits über vollautomatische Computerprogramme durchgeführt.

So ist unter anderem der Hochfrequenzhandel massiv angestiegen, bei dem in Sekundenschnelle eine Order ausgeführt wird. Selbst kleinste Kurschwankungen können hierbei blitzschnell ausgenutzt werden. In der Regel handelt es sich zwar nur um minimale Schwankungen, doch bei entsprechend hoch eingesetzten Geldmengen ergeben sich beachtliche Renditen für diese Art von Finanzjongleuren. An dieser Stelle soll nun die neue Steuer ansetzen und den rein spekulativen kurzfristigen Handel stärker unterbinden.

Ein anderes erhofftes Ergebnis bezieht sich auf die Einnahmen durch die Steuer. Selbst bei geringer Höhe der Steuer, wären aufgrund der sehr vielen Transaktionen erhebliche Einkünfte zu erzielen. So geht die EU-Kommission in einer Erklärung davon aus, dass eine Finanztransaktionssteuer in der gesamten EU jährlich rund 55 Milliarden Euro generieren würde. Angesichts eines Betrags von 4,6 Billionen Euro, den wiederum die EU-Staaten seit der Finanzkrise im Jahr 2008 zumeist als Bürgschaft für die Finanzbranche bereitgestellt haben, wäre diese Summe als Beitrag für die Haushalte der EU-Staaten durchaus als angemessen und gerecht zu bezeichnen.

Finanzsteuer

Kommt sie oder kommt sie nicht?

Die Diskussion um die Einführung der Finanztransaktionssteuer findet sowohl in Deutschland als auch in ganz Europa statt. Forderten früher nur die Oppositionsparteien wie SPD, Bündnis 90/ Die Grünen oder die Linkspartei die Steuer, so haben sich seit dem Sommer 2011 auch die Unionsparteien der Forderung angeschlossen. Nur die FDP besteht aktuell noch darauf, dass die Steuer nur kommen soll, wenn sie in allen EU-Staaten eingeführt wird. Dies dürfte aber nach aktuellem Stand sehr schwierig werden.

Denn die EU-Staaten sind sich auch untereinander nicht einig, vor allem Großbritannien ist strikt gegen die Steuer, um nach eigener Ansicht den heimischen Finanzplatz London im internationalen Wettbewerb nicht zu schwächen. (Was sie durch den Brexit vermutlich auf anderem Weg geschafft hat) Wahrscheinlich ist ein Kompromiss, der dazu führen wird, dass die Finanztransaktionssteuer nur in der Euro-Zone eingeführt wird. Sollte es hierzu kommen, wäre die oben genannte Zahl der Einnahmen von 55 Milliarden Euro aber bereits wieder Makulatur. Denn die Schätzungen basieren auf der Annahme, dass auch London von der Steuer umfasst wird und nicht nur die 17 Staaten der Euro-Zone.

Von einer weltweiten Einführung, die natürlich am sinnvollsten wäre, da sie ein Ausweichen auf nicht betroffene Finanzplätze, beispielsweise in die USA oder nach Asien, unmöglich machen würde, spricht aber kaum noch jemand. Der Widerstand aus den USA und verschiedenen asiatischen Staaten ist hierbei einfach zu groß. Eine Änderung der abwehrenden Haltung ist, zumindest in näherer Zukunft, auch nicht zu erwarten.

Macht Finanztransaktionssteuer nur in Europa Sinn?

Das häufigste Argument der Gegner einer Finanztransaktionssteuer ist, dass bei einer Einführung, die Finanzinstitute an Standorte für ihre Geschäfte wechseln, die nicht von der Steuer betroffen sind. In einer globalisierten Finanzwelt klingt dies im ersten Moment durchaus stimmig. Doch dieses Hindernis kann bei der Regelung der Steuer ebenfalls bedacht werden.

So ist mittlerweile geplant, dass die Steuer auch dann bei ausländischen Transaktionen, beispielsweise an Finanzplätzen wie New York oder Singapur in Asien, erhoben wird, wenn mindestens eines der betreffenden Institute seinen Sitz in der EU-Zone oder beim deutsch-französischen Vorschlag in der Euro-Zone hat. Allerdings muss man konstatieren, dass eine Überprüfung der zahlreichen Transaktionen technisch schwierig wird und ob die genaue Erfassung der Daten gelingt, kann bisher niemand vollständig garantieren.

Werden auch Privatanleger besteuert und wie hoch soll die Steuer ausfallen?

Ob auch Privatanleger die Steuer zu entrichten haben ist ebenfalls noch nicht geklärt. Aber auch wenn es nicht zu einer direkten Besteuerung kommt, werden die Kosten von den Banken sicherlich an die Anleger weitergegeben werden. Bei der Höhe der Steuer ist ebenfalls noch keine endgültige Vorgabe beschlossen. Im Raum steht aber relativ konkret, dass die Finanztransaktionssteuer beim Aktienhandel 0,1 und beim Handel mit Derivaten 0,01 Prozent betragen soll. Sowohl der Käufer als auch der Verkäufer sollen die Steuer in jeweils gleicher Höhe bezahlen.

Kauft man also beispielsweise für 10 000 Euro Fondsanteile, muss man als Anleger – wenn es zu einer Besteuerung auf dieser Ebene kommen sollte – bei der genannten Steuerhöhe mit einer Abgabe von 10 Euro rechnen, gleiches gilt wie gesagt auch für den Verkäufer. Angesichts von Ausgabeaufschlägen bei Fonds, die in der Regel mehrere Prozent ausmachen, fällt der Betrag recht niedrig aus. Wer also nicht gerade jeden Tag mehrmals Aktien oder Fondsanteile kauft und wieder verkauft, braucht sich über eine allzu große Kostensteigerung keine Gedanken machen.

Fazit

Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer wäre ein wichtiges Signal an die Finanzmärkte. Zum einen wird der Finanzsektor durch die Steuer an den Kosten für die Finanzkrisen der letzten Jahre beteiligt und zum anderen ist sie geeignet, um kurzfristige Transaktionen zum Zwecke der Spekulation zu bekämpfen. Für Privatanleger wird die Steuer entweder gar nicht oder wenn doch in kaum spürbarem Umfang zu tragen sein.

Bestimmte allgemeine Risiken können aber bei der Einführung der Steuer nicht ausgeschlossen werden. Beispielsweise besteht die Gefahr, dass die Besteuerung von Transaktionen, die außerhalb der EU ablaufen, datentechnisch nur schwer überprüft werden kann. Auch ist zu erwarten, dass der positive Effekt einer Entschleunigung des Finanzhandels gleichzeitig die Einnahmen der Steuer geringer ausfallen lässt, als bisher prognostiziert, da der Handel hierbei ebenfalls zurückgeht. Doch wie gesagt, ein erster Schritt um die Spekulation auf den Finanzmärkten zu begrenzen wäre nach endlosen Diskussionen und bisher immer wieder fehlenden Taten endlich getan!

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