Lohnsteuer EZ

Im Steuerrecht gibt es zahlreiche Abkürzungen, über welche sich die Verbraucher in jedem Fall in Kenntnis setzen sollten. Auch hinsichtlich der Lohnsteuer gibt es hierbei viele Abkürzungen, welche besonders wichtig sind. Dies ist vor allem wichtig, wenn es um das Verstehen der eigenen Lohnabrechnung geht.

Auch für den jährlichen Steuerausgleich müssen diese Abkürzungen genau verstanden werden. Ein Steuerberater kann ich hierbei weiterhelfen. Allerdings sind diese Abkürzungen bereits nach kurzer Zeit verinnerlicht, sodass die jeweiligen Personen auch damit keine Schwierigkeiten mehr haben werden.

Was bedeutet die Abkürzung EZ bei der Lohnsteuer?

Unter Lohnsteuer EZ Ist in diesem Zusammenhang eine Einmalzahlung gemeint. Dies können in der gängigen Praxis beispielsweise besondere Prämien für außerordentliche Leistungen sein. Aber auch besondere Tantiemen, welche einmalig ausgeschüttet werden, sind im Bereich der Einmalzahlungen anzuführen. Diese sind selbstverständlich auch im Zusammenhang mit der Lohnsteuer zu jederzeit zu berücksichtigen.

Diese Einmalzahlungen sind selbstverständlich auch hinsichtlich der Steuerlast zu berücksichtigen. Auch auf Einmalzahlungen ist dabei eine Steuer zu entrichten. Diese gesonderten Zahlungen sind daher nicht steuerfrei. Sie können allerdings ebenfalls in der jährlichen Steuererklärung aufgeführt werden.

Eine Einmalzahlung kann höher als die laufenden Leistungen sein

Wenn eine Einmalzahlung höher als die laufenden Leistungen ausfallen, kann dies mit besonderen Prämien zusammenhängen. Hierbei kann es durchaus der Fall sein, dass diese Prämie beispielsweise das reguläre Monatsgehalt übersteigt.

Bei der Berechnung der Lohnsteuer sind diese Einmalzahlungen allerdings ebenfalls zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass Einmalzahlungen von der Lohnsteuer nicht ausgenommen werden können und ganz regulär versteuert werden müssen. Dies trifft in diesem Fall natürlich dann auch auf das regelmäßige Monatsgehalt zu.

Die Einmalzahlungen bei der Lohnsteuer berechnen

Einmalzahlungen werden bei der Berechnung der Lohnsteuer als sonstige Bezüge verbucht. Dies muss allerdings nicht zwangsläufig bedeuten, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Einmalzahlung nur ein einziges Mal in ihrem Berufsleben erhalten können. Diese Einmalzahlungen können auch durchaus mehrmals an die Belegschaft ausgeschüttet werden.

Um die Lohnsteuer für den jeweiligen Monat genau berechnen zu können, müssen selbstverständlich auch diese Einmalzahlungen genau hinzugezogen werden. Das laufende Entgelt und auch die Einmalzahlung müssen dann miteinander addiert werden, um die letztendliche Last der Lohnsteuer genau ausrechnen zu können.

Die Bedeutung des laufenden Steuerbruttos

Die rechtliche Grundlage für die Lohnsteuer ist im Einkommensteuergesetz zu finden. Hier wird ganz klar beschrieben, dass sämtliche Einkünfte, welche durch Lohn und Gehalt erzielt worden sind, als steuerpflichtig gelten. Dies umfasst sämtliche Erträge, welche aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit erzielt worden sind. Dieser Regelungen gelten sowohl für Angestellte als auch für Beamte. Bei der Berechnung des Steuerbruttos spielen daher mehrere Faktoren eine besonders wichtige Rolle.

  • Steuerklasse
  • Anzahl der Kinderfreibeträge
  • Religionszugehörigkeit
  • Eventuelle Steuerfreibeträge
  • Mögliche Hinzurechnungsbeträge

Aus diesen wichtigen Faktoren setzt sich dann letztendlich das Steuerbrutto zusammen. Alle Größen müssen hierbei berücksichtigt werden, um die letztendliche Steuerlast genau wiedergeben zu können.

Die Abkürzung SB bei der Berechnung der Lohnsteuer

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Die Abkürzung SB steht bei der Berechnung der Lohnsteuer für alle sonstigen Bezüge. In diesem Zusammenhang darf die Abkürzung nicht mit Lohnsteuer B verwechselt werden. Dies steht nämlich in der Lohnsteuertabelle für alle erhaltenen Bezüge.

Bei der Lohnsteuer SB handelt es sich dann um Einkünfte aus Sonderbezügen, welche im Regelfall nur einmal an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgeschüttet werden. Hierbei kann es sich beispielsweise um Urlaubsgeld oder auch um Weihnachtsgeld handeln. Aber auch besondere Prämien für eine lange Betriebszugehörigkeit fallen immer in diese Kategorie.

Sonderzahlungen, welche beispielsweise aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit gezahlt worden sind, sind in diesem Zusammenhang allerdings gesondert zu betrachten. Hierbei fällt die Steuerpflicht nämlich erst ab einem Betrag von 600 € an. Sämtliche Einmalzahlungen, welche unter diesen Betrag liegen, sind von der Steuer befreit. Dies ist bei Einmalzahlungen dieser Art stets zu beachten.

Einmalzahlungen hinsichtlich der Lohnsteuer im Detail betrachtet

Einmalzahlungen kommen in der heutigen Arbeitswelt sehr häufig vor. Zu den gängigen Zahlungen, welche in diesem Zusammenhang anfallen, gehören sowohl Urlaubsgeld als auch Weihnachtsgeld. Diese beiden Arten der Sonderzahlung werden einmal pro Jahr gewährt.

Hierbei ist allerdings ebenfalls zu betrachten, dass auch diese Sonderzahlungen nicht steuerfrei sind und ganz normal bei der Berechnung der jeweiligen Lohnsteuer anfallen. Grundsätzlich ist außerdem festzuhalten, dass eine Einmalzahlung auch mehrfach im Berufsleben ausgeschüttet werden kann und nicht auf eine einzige Transaktion beschränkt ist.

Allerdings gibt es auch viele weitere Formen hinsichtlich der Einmalzahlungen. Dies können unter anderem auch Zahlungen sein, welche einem Mitarbeiter nach einem Arbeitsunfall zustehen. Diese Zahlungen sind dann steuerrechtlich gesondert zu betrachten.

Gesetzliche Regelungen hinsichtlich der Einmalzahlungen

Neben den gängigen Einmalzahlungen, wie beispielsweise Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld gibt es noch viele andere Arten, welche es auch hinsichtlich der gesetzlichen Regelungen detailliert zu betrachten gilt.

Hierzu zählen beispielsweise auch Jahresprämien und Ausschüttungen, welche für eine Unternehmensbeteiligung gewährt worden sind. Für sämtliche Einmalzahlungen findet hierbei das Zuflussprinzip seine Anwendung.

Dies bedeutet, dass die Einmalzahlungen dem Zeitraum zugewendet wird, in welchem sie auch faktisch ausgeschüttet worden ist. Zudem spielen die Einmalzahlungen auch hinsichtlich der Sozialversicherung und der Rentenversicherung eine wichtige Rolle.

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