Die Versicherung der Zähne kann unterschiedlich erfolgen. Alle Mitglieder einer Privaten Krankenversicherung (PKV) können auch bei der Zahnversicherung frei wählen, welche Behandlungen und Zuzahlungen sie haben möchten. Vom Basistarif, ähnlich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bis zu modernen Behandlungsmethoden ohne Zuzahlung kann der Privatpatient seinen Versicherungsschutz für die Zahnversicherung auswählen.
Alle Mitglieder einer GKV sind bei den versicherten Leistungen an den einheitlich vorgegebenen Leistungskatalog gebunden. was nicht im Katalog enthalten ist, wird nicht bezahlt. Bei der Zahnversicherung sind für die Kassenpatienten nur Basisleistungen, mit oft schon hohen Zuzahlungen versichert. Moderner und hochwertiger Zahnersatz gehört nicht zu den Kassenleistungen und muss selbst bezahlt werden. Helfen kann hier nur eine freiwillige private Zahnersatzversicherung, die Leistungen auch über die GKV hinaus übernimmt. Beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung entscheidend der Versicherungsnehmer selbst, welche Leistungen er zusätzlich absichern möchte. Er kann sich damit ähnlich wie ein Privatpatient einer PKV beim Zahnarzt versichern.
Für die Beitragshöhe zur Zahnzusatzversicherung ist neben den gewünschten zusätzlichen Leistungen das Eintrittsalter und schon bestehende Zahnprobleme ganz entscheidend. Der Eintritt in jungen Jahren ist damit wesentlich kostengünstiger und sollte rechtzeitig erfolgen. Für Kassenpatienten ist der rechtzeitige Abschluss einer zusätzlichen Zahnversicherung sehr wichtig, weil gerade hier die Zuzahlungen und Leistungen der Kasse in der Vergangenheit immer weniger wurden. Anderseits kostet moderner Zahnersatz oft mehrere tausend Euro. Da die Beitragshöhe bei gleichen Vorrausetzungen zwischen den Versicherern oft sehr unterschiedlich ist, sollte vor dem Abschluss der Zahnversicherung unbedingt ein Versicherungsvergleich durchgeführt werden.
Vergleich der Zahnzusatzversicherungen
Im folgende Vergleich („Inhalt laden“ klicken) können Sie eine passende Zahnzusatzversicherung, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist auswählen. Mit Hilfe der Versicherung kann bei Problemen viel Geld gespart werden und eine notwendige Behandlung wird bei vielen Patienten nur durch diese Absicherung möglich.
Zahnbehandlungen im Überblick – Ist die Behandlung medizinisch notwendig?
Wer sich Gedanken über schönere Zähne macht, sollte sich genau überlegen, ob das Verfahren medizinisch notwendig oder die Überlegung dem eigenen Wunsch entsprungen ist. Dieser Unterschied wird sich in den Kosten bemerkbar machen, denn Schönheitsoperationen sind etwas Anderes als unumgängliche Maßnahmen. Davon abgesehen birgt jede Behandlung oder Operation die üblichen Risiken.
Medizinisch notwendige Korrekturen bei Kindern und Jugendlichen sind kostenfrei
Notwendig für schönere – weil gesündere – Zähne sind beispielsweise Korrekturen der Zahnstellung, die in der Regel bereits im Kindes- beziehungsweise Jugendalter vorgenommen werden und in diesem Alter auch kostenfrei sind. Müssen von den Eltern kleinere Beiträge bezahlt werden, so dienen diese der Sicherheit, damit die mehrjährige Behandlung bis zum Ende fortgeführt wird. Ist sie erfolgreich abgeschlossen, erstattet die Kasse diese Beiträge.
Schönheitsbehandlungen können teuer werden
Bereits kleine Schönheitsbehandlungen wie eine Zahnpolitur müssen selbst übernommen werden. Tee- oder Kaffeeflecken, die sich gern an der Innenseite der unteren Schneidezähne festsetzen, sind nicht gefährlich und stören nach außen niemanden. Die Kasse bezahlt weder diese Plaquebeseitigung noch eine zweite Zahnsteinentfernung pro Jahr. Je nach Gebiss kann diese bei Zahnstein durchaus sinnvoll sein, muss aber selbst finanziert werden.
Wer von Haus aus schlechtere Zähne hat, kann sich eine Zusatzversicherung überlegen und sollte die Inhalte gut prüfen, damit sie auch möglichst maßgeschneidert sind. Eines Tages kommen tatsächlich notwendige Reparaturen auf diese Zähne zu: Brücken, Implantate, die sogenannten „Dritten“ … Das kann im Einzelfall ins Geld gehen und jeder ist selbst aufgerufen, Vorsorge zu treffen. Müssen Zähne dagegen „nur“ gezogen werden, wie beispielsweise Weisheitszähne, liegt also eine ärztlich bescheinigte Notwendigkeit vor, tritt die Kasse mit ihren Leistungen ein. Das gilt im Zweifelsfall auch für Unfälle, bei denen das Gebiss verletzt wurde. Doch wird hier immer im Einzelfall geprüft.
Doch vieles andere läuft nicht nur unter dem Begriff der Zuzahlung, sondern ist von vornherein als Schönheitsoperation zu betrachten und damit für die Kasse erstattungsfrei. Das sogenannte „Bleaching“, das Bleichen eher gelber oder dunklerer Zähne mit Sauerstoff, gehört beispielsweise in der Regel dazu.
Fazit zu den Zahnzusatzversicherungen
Insgesamt lässt sich feststellen, dass Zahnbehandlungen recht kostenintensiv sind. Dass Menschen mit weniger Geld bald schon an ihren Zähnen erkennbar sein könnten, ist ein inzwischen häufiger gehörter Warnruf nicht nur von Medizinern. Doch die Kostenschraube wird sicher nicht so schnell sinken, daher sind Jüngere gut beraten, rechtzeitig vorzusorgen, finanziell und in Hinsicht auf die eigene Zahnhygiene zu Hause.