Eine Kreditkarte wird in der heutigen Zeit von sehr vielen Bankinstituten ausgegeben, um ihren Kunden den täglichen Zahlungsverkehr zu erleichtern und bei Bedarf auch zusätzliches Kapital zur Verfügung stellen zu können. Mit einer Kreditkarte sollte zu jeder Zeit äußerst verantwortungsbewusst umgegangen werden.
Wenn eine Kreditkarte gefunden wird, sollte zunächst genau überprüft werden, wem diese Karte gehört und von welchem Kreditinstitut sie ausgestellt worden ist. Dies ist besonders wichtig, um die Karte einwandfrei zuordnen zu können und sie ihrem ursprünglichen Besitzer wiedergeben zu können. Der Finder sollte daher umgehend das betreffende Bankinstitut kontaktieren, damit vor Ort alles Notwendige in die Wege geleitet werden kann.
Kreditkarte gefunden – Gibt es Finderlohn?
Wer eine Kreditkarte gefunden hat, hat ebenfalls die Möglichkeit, diese Karte auch in einem Fundbüro abzugeben. Wenn eine Kreditkarte beim Fundbüro abgegeben worden ist, muss natürlich ebenfalls ein genauer Blick darauf geworfen werden, ob dafür ein zusätzlicher Finderlohn gezahlt werden muss. Beim Finderlohn gibt es eindeutige gesetzliche Regelungen. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch beträgt der Finderlohn 5 % und maximal 500 €.
Der jeweilige Finderlohn wird dabei immer am Wert der gefundenen Sache berechnet. Wenn jemand beispielsweise in den Beförderungsmitteln einer öffentlichen Behörde eine Kreditkarte gefunden hat, ist in den meisten Fällen allerdings nur mit dem halben Finderlohn zu rechnen. Der halbe Finderlohn wird generell erst ab einem Wert von 50 € gezahlt. Ergänzend sollte man anmerken, dass sich der ehrliche Finder nur auf einen Finderlohn in Höhe des materiellen Wertes Hoffnung machen sollte. Die Höhe der Kreditlinie einer Kreditkarte steht in keiner Relation zur Höhe des Finderlohns. Wie viel die Wiederbeschaffung einer neuen Kreditkarte kostet, kann man gut abschätzen. Der Finderlohn wird sich in diesen Sphären bewegen.
Natürlich kann der Finderlohn durch die Großzügigkeit des Eigentümers höher ausfallen, da er sich eine Menge Lauferei und Bürokratie bei der Wiederbeschaffung erspart. Darauf bestehen kann man als Finder nicht. Die gute Tat sollte die Motivation des Handelns sein. Dieses ärgerliche Missgeschick kann jedem passieren. Und wir alle wären froh, wenn es einen ehrlichen Finder gibt, der uns in dieser unangenehmen Situation hilft.
Eine gefundene Kreditkarte benutzen
Wenn eine Kreditkarte gefunden wurde, ist der Finder dazu verpflichtet, diese Karte umgehend abzugeben. Dies ist beispielsweise in einem Fundbüro möglich. In keinem Fall ist es hierbei erlaubt die gefundene Kreditkarte selber zu verwenden und damit beispielsweise Einkäufe zu tätigen.
Wer eine Kreditkarte gefunden hat und diese nicht wieder zurückgibt und stattdessen für seine eigenen Zwecke verwendet, macht sich strafbar und kann dafür ebenfalls belangt werden. Welche Strafe letztendlich verhängt wird, hängt auch von dem Schaden ab, welche vom Finder mit einer gefundenen Kreditkarte verursacht worden ist.
Die meisten Unternehmen im Einzelhandel sind durch geforderte Unterschriften oder die Eingabe einer PIN zwar gut gegen Kreditkartenbetrug geschützt, dennoch gibt es auch Ausnahmen, welche häufig von Betrügern genutzt werden. In diesem Fall handelt es sich definitiv um eine strafbare Handlung vor dem Gesetz.
Sicherheitsmaßnahmen für Kreditkarten
Wenn eine Kreditkarte gefunden worden ist, muss diese Karte umgehend an die zuständige Behörde oder in einem Fundbüro abgegeben werden. In keinem Fall darf diese Karte zum Einkaufen verwendet werden. Dies ist in der Praxis allerdings auch nicht ohne weiteres möglich. Eine Kreditkarte kann in der Regel zum Bezahlen nur mit dem dazugehörigen PIN verwendet werden.
Wenn die Kreditkarte in einem Portemonnaie gefunden worden ist und dort zusätzlich der Code für die Verwendung zu finden ist, handelt es sich dennoch um eine strafbare Handlung. Daher ist es jedem Fall zu empfehlen, den Code für die Kreditkarte niemals im Portemonnaie aufzubewahren. Für die Sicherheit im Umgang mit einer Kreditkarte gibt es mehrere Hinweise, welche in jedem Fall beachtet werden sollten.
- Kreditkarte und PIN immer getrennt voneinander aufbewahren
- Die Kreditkarte immer unterschreiben
- Die Karte niemals in fremde Hände geben
- Bei einem Verlust die Karte unverzüglich sperren lassen
Wer diese sinnvollen Tipps und Tricks beachtet, kann sich in der Praxis deutlich besser gegen Betrüger bei einem Kreditkartenverlust absichern. Prinzipiell wird empfohlen die Kreditkarte sowie den Rest des Geldbeutels stets nahe am Körper zu tragen.
Eine gefundene Kreditkarte in den Briefkasten werfen
Wenn eine Kreditkarte gefunden worden ist, ist der richtige Umgang mit dieser Karte immer besonders wichtig. In der Regel sind auf einer Kreditkarte keine Adressdaten des Besitzers vorhanden. Daher ist es durch den Finder auch nicht ohne weiteres möglich, die Adresse des Besitzers aufzusuchen und die Karte anschließend in den Briefkasten zu werfen.
In diesem Zusammenhang sollte es ebenfalls unbedingt vermieden werden, die Adresse anhand des Namens aus dem Internet oder aus dem Telefonbuch herauszusuchen. Hierbei kann nicht eindeutig belegt werden, ob es sich bei der jeweiligen Person auch wirklich um den Besitzer der Kreditkarte handelt. Daher sollte eine gefundene Kreditkarte auch niemals in den Briefkasten geworfen werden.
Wer hingegen eine Kreditkarte gefunden hat, sollte sich in jedem Fall an ein Fundbüro oder an das ausstellende Institut wenden, damit dem Besitzer die Karte zurückgegeben werden kann und auch die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden können.
Wo sollte eine gefundene Kreditkarte gemeldet werden
Wenn eine Kreditkarte gefunden worden ist, gibt es mehrere Möglichkeiten, um eine Meldung zu machen. Hierfür bietet sich beispielsweise das örtliche Fundbüro an. Allerdings besteht natürlich auch die Möglichkeit, eine gefundene Kreditkarte direkt bei der Polizei zu melden und diese dort auch abzugeben.
Weiterhin kann ebenfalls das ausstellende Institut über eine gefundene Kreditkarte informiert werden. In jedem Fall ist es besonders wichtig, die gefundene Kreditkarte an eine zuverlässige Stelle abzugeben, damit der Besitzer die Karte zurückerhält und keinen größeren Schaden davon trägt.
Was ist bei einer verlorenen Visa Kreditkarte zu tun?
Wer eine Kreditkarte gefunden hat, sollte diese unverzüglich in einem Fundbüro oder auch bei der Polizei abgeben. Aber auch wer eine Kreditkarte verloren hat, kann die richtigen Schritte einleiten, um keinen größeren Schaden davonzutragen.
Wenn beispielsweise eine VISA Kreditkarte verloren gegangen ist, sollten die jeweiligen Besitzer umgehend eine Sperrung der Karte veranlassen. Hierfür gibt es beim jeweiligen Bankinstitut immer eine besondere Hotline, welche auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Bank angerufen werden kann.
Auf diese Art und Weise ist es möglich, einem Kreditkartenbetrug sofort entgegenwirken zu können. Wenn die Kreditkarte einmal gesperrt worden ist, kann diese von keiner dritten Person mehr verwendet werden. Dementsprechend ist es auch nicht möglich, dass eine fremde Person die Kreditkarte zum Einkaufen verwendet.
Gefundene Kreditkarte bei der Polizei abgeben
Wer eine Kreditkarte gefunden hat, kann diese Karte rund um die Uhr bei der nächsten Polizeidienststelle abgeben. Bei der Polizei wird der Fund aufgenommen und alle weiteren Maßnahmen werden in die Wege geleitet. In diesem Zusammenhang werden lediglich noch die Daten des Finders
aufgenommen. Hierbei handelt es sich um eine sehr sichere Methode, wie mit einer gefundenen Kreditkarte richtig umgegangen werden kann.
Kreditkarte im Ausland bei der Polizei abgeben
Grundsätzlich sind die Maßnahmen, die bei einer gefundenen Kreditkarte zu ergreifen sind, im Inland und im Ausland gleich. Dennoch wollen wir auf eine mögliche Abweichung hinweisen.
In den allermeisten Staaten dieser Welt besteht die Polizei aus ehrlichen und hart arbeitenden Beamten, die für den Bürger da sind. Sie helfen und beschützen die Bevölkerung und sind in der Tat „Freund und Helfer“. Im Zweifelsfall müssen diese tapferen Menschen ihr Leben riskieren, um Recht und Ordnung durchzusetzen. Bekanntlich hat ja jede Regel ihre Ausnahme.
Es gibt Länder, in denen die Polizei nicht als vertrauenswürdig einzustufen ist. In verschiedenen Ländern Lateinamerikas, wie in manchen Staaten im Nahen und Mittleren Osten oder Afrika ist Kontakt zur Polizei nicht immer erstrebenswert. Tatsächlich wird einem in manchen der betroffenen Länder von Menschen, die sich auskennen, dazu geraten, sich von der Polizei fernzuhalten. Das bedeutet im Klartext, dass es besser ist, keinen Kontakt mit der Polizei aufzunehmen. Das ist ein Rat von Einheimischen, die wissen, wovon sie reden. Einem deutschen Staatsbürger mag das übertrieben oder beinahe unvorstellbar erscheinen, es kann dennoch ein guter Ratschlag sein, den man beherzigen sollte. Andere Länder, andere Sitten.
Was kann eine praktikable Vorgehensweise in einem Land sein, in dem man eine Situation wie beschrieben vorfindet?
Zunächst kommt es darauf an, wo die Kreditkarte gefunden wurde. Sollte sich das Ganze beispielsweise in einer Shopping Mall abspielen, kann man versuchen, am Informationsschalter oder beim Management des Shoppingcenters den Besitzer ausrufen zu lassen. Im Idealfall befindet er sich noch vor Ort und wird sich mit Sicherheit freuen, dass er seine Kreditkarte ohne Sperrung oder umständliche Bürokratie entgegennehmen kann. Sollte sich der Eigentümer der Karte nicht mehr in der betreffenden Lokalität aufhalten, kann man sich immer noch mit dem Center Management über sinnvolle weitere Schritte abstimmen.
Auf diese Art und Weise kann man es ebenso in internationalen Hotels oder in großen Supermärkten handhaben. Sie wollen in erster Linie, dass der Eigentümer seine Kreditkarte unkompliziert zurückerhält. Da kann die vorgestellte Variante eine sinnvolle Alternative sein, wenn man sich nicht an die Polizei wenden kann oder will.
Wenn man an einem Flughafen oder einem Bahnhof eine Kreditkarte findet, lässt man nicht seinen Flug sausen oder den Zug abfahren, sondern sucht eine Lösung, die allen Beteiligten hilft.
Fazit
Wer eine fremde Kreditkarte findet, ist verpflichtet, sie abzugeben. Man sollte sie bei der Polizei oder bei einem Fundbüro abgeben. Zusätzlich kann man die ausgebende Bank über den Fund der Kreditkarte informieren.